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Kind nach Geburt behindert – jetzt geht es um 5 Mio. €

Minna (4) ist nach Problemen bei der Geburt schwer behindert, doch die Versicherung des Arztes will einem Vergleich mit den Eltern nicht zustimmen.

André Wilding
Blick in einen Operations-Saal (Symbolfoto)
Blick in einen Operations-Saal (Symbolfoto)
Getty Images

Dass bei der Geburt ihres Kindes etwas schiefläuft und es zu Komplikationen kommt, ist wohl der Albtraum vieler werdender Eltern. Und genau das ist den Eltern der kleinen Minna am 17. August 2018 passiert. Nach der Geburt musste das kleine Mädchen wiederbelebt werden und ist seither schwer behindert, berichtet am Dienstag das Ö1-Morgenjournal.

Seit der Geburt kämpfen die Eltern nun mit aller Kraft und allen Mitteln darum, dass das Leid ihrer Tochter anerkannt wird – und auch darum, dass die Versicherung jenes Arztes, der bei der Geburt dabei war, zahlt. Doch die Versicherung weigert sich auf einen Vergleich einzusteigen, heißt es in dem Bericht.

Mittlerweile ist Minna vier Jahre alt, sie lacht viel und ist auch äußerst neugierig. Aber: "Sie kann sich überhaupt nicht bewegen. Sie kann nicht schlucken, nicht sitzen und auch nicht den Kopf aufrecht halten", erklärt der Vater gegenüber dem Morgenjournal. "Sie kann auch nicht sprechen und muss über eine Sonde im Bauch ernährt werden."

Arzt bestreitet Verschulden

Und der Gesundheitszustand des kleinen Mädchens wird sich auch nicht mehr verbessern, stattdessen wird es ein ganzes Leben lang ein Pflegefall bleiben. Aus den vorliegenden Gutachten geht laut Ö1 hervor, dass aufgrund der immer schwächer werdenden Herztöne bei der Geburt ein Kaiserschnitt gemacht werden hätte sollen.

Dann wäre die kleine Minna nicht zunächst tot auf die Welt gekommen, heißt es weiter. Doch der Arzt bestreitet das Verschulden, sagt die Donau-Versicherung, wo der Arzt haftpflichtversichert ist. Der Rechtsstreit dauert mittlerweile bereits mehrere Jahre und es geht um viel Geld. Laut Ö1 um die maximale Versicherungssumme von fünf Millionen Euro.

Und was sagt die Versicherung des Arztes zu dem Fall? "Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehende Versicherungssumme nicht ausreicht, um die künftige Versorgung von Minna finanziell sicherzustellen", teilt die Versicherung in einer Stellungnahme gegenüber Ö1 mit.

"Müssen beweisen, dass unsere Tochter früher stirbt"

Astrid Hartmann, die Anwältin von Minna und ihren Eltern, sieht das allerdings anders und widerspricht! "Das Geld würde ausreichen. Also gerade bei einem Kind, wo eine Lebenserwartung ohnehin beschränkt ist, ist die Versicherungssumme absolut ausreichend."

Und weiter: "Die Versicherungssumme ist nicht ausreichend, wenn man argumentiert, dass Minna so alt wird wie eine durchschnittliche Österreicherin, nämlich 83 Jahre", so die Anwältin zu Ö1. Aber genau das tue die Versicherung in dem Fall, obwohl Minna mit Glück das Erreichen des Erwachsenenalters in mehreren Gutachten von Kinderärzten attestiert werde.

Für die Eltern ist der Rechtsstreit jedenfalls eine große Belastung. "Wir als Eltern sind in dieser irren Situation, dass wir beweisen müssen, dass unsere Tochter früher stirbt, als es der Durchschnitt der österreichischen Frauen macht. Damit die Versicherung einen Vergleich mit uns schließt", erklärt der Vater von Minna gegenüber dem Ö1-Morgenjournal.

"Das ist nicht gerecht"

Bereits jetzt habe die Behinderung von Minna schon hohe Kosten für die Familie verursacht – und das obwohl in Österreich viel bezahlt wird. "Wir haben im Moment Kosten für die Betreuung von Minna, die liegen bei 1.700 Euro im Monat", sagt der Vater weiter. Und auch Umbauarbeiten in der Wohnung hätten viel Geld gekostet.

Obwohl das Gerichtsverfahren noch läuft, hat die Versicherung bereits 500.000 Euro bezahlt. Minnas Anwältin würde laut Ö1 aber gerne auf ein Gerichtsverfahren verzichten, sie wünscht sich stattdessen einen raschen Vergleich mit der Versicherung. "Es wär furchtbar zu sehen, dass Minna ein Urteil und Geld bekommt, wenn sie vielleicht schon verstorben ist."

Das dürfte nicht sein, denn "das wäre nicht gerecht!" Bisher sind laut Ö1 aber alle Vergleichsverhandlungen gescheitert.

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